
Die Banken und ihr Bundesrat
1904 machte sich der Bundesrat noch stark, die Geldschöpfung nicht «in die Hände einer Finanzoligarchie zu legen». Heute übernimmt er gegen die Vollgeld-Initiative mit demselben Ziel sogar die Kampfbegriffe der Bankiervereinigung.
«Es wurde stets anerkannt, dass es im Hinblick auf die Souveränität leichtsinnig wäre, ein Kreditinstrument wie das einer Emissionsbank in die Hände einer Finanzoligarchie zu legen, ihre Mittel an sie abzugeben und damit zu ermöglichen, dass das öffentliche Interesse versklavt und privaten Interessen geopfert wird.»
Diese starken Worte gebrauchte der Bundesrat in seiner Botschaft an die Eidg. Räte vom 13. Juni 1904, als es um die Gründung der Schweiz. Nationalbank ging. Der Bundesrat verwirklichte damit einen Verfassungsauftrag vom 23. Dezember 1891, als Art. 39 neu gefasst wurde: «Das Recht zur Ausgabe von Banknoten und anderen gleichartigen Geldzeichen steht ausschliesslich dem Bunde zu.» Den Banken wurde damals verboten, eigenes Notengeld herauszugeben.
Die Bestimmung blieb bis 1999 in Kraft, als sie im Rahmen der Totalrevision in Art. 99 neu formuliert wurde: «Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu.» Die «anderen gleichartigen Geldzeichen» verschwanden, ebenso die Bestimmung des alten Art. 39 Abs.3, die eine Regelung des von den Banken geschöpften Buchgeldes ermöglicht hätte: «Die mit dem Notenmonopol ausgestattete Bank hat die Hauptaufgabe, den Geldumlauf des Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und im Rahmen der Bundesgesetzgebung eine dem Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen.» Honni soit qui mal y pense – ein Schelm, wer schlecht darüber denkt.
Aber den Verlust der Souveränität und der klaren Worte des Bundesrats darf man mit Fug und Recht bedauern. In seiner Botschaft zur Vollgeld-Initiative vom 9. November 2016 folgt der Bundesrat weitestgehend der Argumentationslinie der Banken und benutzt sogar deren Kampfbegriffe, obwohl das Papier zur Hauptsache von einem ehemaligen Gewerkschafter verfasst wurde.
Während die Banken früher fälschlicherweise sagten, sie verwendeten Sparguthaben zur Verleihung von Krediten, behaupten sie heute im Hinblick auf die Vollgeld-Abstimmung, sie würden die Kredite «mit Buchgeld finanzieren». Diese subtile Wortwahl, unter der sich die meisten Menschen nichts Konkretes vorstellen können, verwenden auch die Autoren der bundesrätlichen Botschaft.
«Mit Buchgeld finanzieren» – das klingt nach grossem Aufwand. Ist es aber nicht.
Was kostet die Geldschöpfung aus dem Nichts die Banken? Fehlt einer Bank beispielsweise die für einen Kredit von einer Million Franken erforderliche Mindestreserve von 2,5 Prozent, also 25’000 Franken, muss sie sich das Geld bei der Nationalbank leihen und dafür den Leitzins von 1 Prozent bezahlen, also 250 Franken pro Jahr. Mit diesem Betrag aus der Kaffeekasse kann eine Bank eine Million Franken herstellen, dafür Zins verlangen und je nach Art des Kredites brutto 50’000 oder 100’000 Franken im Jahr «verdienen». Für einen derart lächerlichen Obulus den Begriff «finanzieren» zu verwenden, offenbart die irreführende Absicht. Die Banken geben vor, hinter der Geldschöpfung aus dem Nichts stünde eine echte Leistung. In Tat und Wahrheit ist es ein monumentales Privileg, erkauft mit einem bescheidenen Scherflein. Dass der Bundesrat diese Begrifflichkeit übernimmt, zeigt einmal mehr, wie treffend Peter Hablützel, der langjährige Direktor des eidg. Personalamtes sein Buch betitelt hat: «Die Banken und ihre Schweiz.»
In der bundesrätlichen Botschaft findet sich auch kein Sterbenswort über die Legitimität der privaten Geldschöpfung, die weder in Verfassung noch Gesetz geregelt ist, nichts über den Umverteilungseffekt dieser Praxis und natürlich auch nichts über die schlagende Rechtsungleichheit zwischen Banken und Nicht-Banken. Dass das Buchgeld der Banken kein gesetzliches Zahlungsmittel, «sondern ein Versprechen der Bank respektive eine vertragliche Verpflichtung [ist], auf Verlangen das Guthaben auf dem Konto auszubezahlen», wird zwar erwähnt. Aber dass es aus systemischen Gründen unmöglich ist, diese Verpflichtung uniform zu erfüllen, wird verschwiegen.
Die Verpflichtung gilt nur, solange sie nicht eingehalten werden muss.
Die private Geldschöpfung wirft denn auch erhebliche Rechtsfragen auf. «Die ‹Geldschöpfung› der Banken beeinträchtigt strukturell die Wertstabilität des Geldes und verletzt die Vermögensrechte anderer», schreibt etwa der deutsche Strafrechtsprofessor Michael Köhler von der Universität Hamburg in seinem Aufsatz «Geldschöpfung der Banken als Vermögensrechtsverletzung». Sein Fazit: «Die ‹Geldschöpfung› der Banken unterliegt rechtsprinzipieller Kritik und muss beendet werden.» Auf solche Zweifel wollte der Bundesrat schon gar nicht eintreten.
Da war der Bundesrat von 1999 in seiner Botschaft zum revidierten «Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel» (WZG) ein klein bisschen transparenter. Giroguthaben bei einer Bank seien nicht gesetzliches Zahlungsmittel, sondern bloss eine Forderung darauf, anerkennt er richtigerweise. Aber dann schreibt er:
«Dies hindert die Wirtschaftssubjekte nicht daran, vertraglich – ausdrücklich oder konkludent – zu vereinbaren, dass eine Geldschuld durch Gutschrift auf ein Konto des Gläubigers bei einer Geschäftsbank oder der Post getilgt werden darf» (S. 7271/7272).
In der Rechtssprache bezeichnet konkludentes Handeln ein «Verhalten, das auf einen bestimmten Willen schliessen lässt und eine ausdrückliche Willenserklärung rechtlich ersetzt» (Duden). Wir Bürgerinnen und Bürger wollen offenbar Bankguthaben wie Geld behandeln, meint der Bundesrat von 1999, auch wenn wir dies nicht ausdrücklich so gesagt hätten. Aber wir wurden auch seit 127 Jahren, als der Vielfalt privater Banknoten ein Ende gesetzt wurde, gar nicht mehr gefragt. Am 10. Juni ist Gelegenheit für eine klare Antwort.
Ich schlage vor, dass wir uns an den Bundesrat von 1904 halten und die Geldschöpfung nicht leichtsinnig «in die Hände einer Finanzoligarchie legen» und damit ermöglichen, dass das öffentliche Interesse versklavt und privaten Interessen geopfert wird.»
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Mehr zu Rechtsfragen der Geldordnung hier: https://www.vollgeld.de/rechtsfragen-der-geldordnung/
Detaillierte Stellungnahme des Initiativ-Komitees zur Botschaft des Bundesrates zur Vollgeld-Initiative:
https://www.vollgeld-initiative.ch/fa/img/Stellungnahmen_deutsch/2016_12_19_Stellungnahme_zur_Bundesratsbotschaft_Vollgeld-Initiative.pdf
Jede Art der Geldschöpfung und jede Art von Geld sind als öffentliches Gut Sache der Eidgenossenschaft, weil wir als Bürger dieses Landes den Gegenwert dafür täglich erarbeiten.
Sie gehören nicht in die Hände einer privaten Finanz-Oligarchie.